Klasse |
Beschreibung |
Mindestalter |
Bemerkung |
B |
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zugelassene Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Gesamtmasse des Zuges 3,5 t nicht überschreitet |
17*/18 |
Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen
Einschluss: Klasse L und M |
BE |
Züge aus Zugfahrzeug B und Anhänger über 0,75 t zul.G.
(sofern Zug nicht unter B fällt) |
18 |
keine extra Theorieprüfung |
M |
Kleinkrafträder (Mopeds/Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm,und maximal 45 km/h bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) |
16 |
|
A1 |
Leichtkrafträder über 50 ccm, bis 125 ccm, bis 11 kw, bei Fahrern unter 18 Jahren: 80 km/h bbH |
18 |
schließt Klasse M ein |
A |
Krafträder mit u. ohne Beiwagen über 50 ccm, bbH über 45 km/h, zunächst beschränkt auf 34 PS, nach 2 Jahren prüfungs- und antragsfreie Aufhebung der Beschränkung |
18 |
Direkteinstieg in unbegrenzte Kl.A ab 25 Jahre
-
schließt Klasse A1 und M ein |